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Abstände· 3 Min. Lesezeit

Abstand Geländerstäbe berechnen: So bleibt keine Lücke größer als erlaubt

Geländerstäbe gleichmäßig verteilen, ohne den zulässigen Abstand zu überschreiten: ein Feld von 1,5 m für 12 und 8 cm gerechnet – und was die Bauordnung sagt.

Beim Geländer geht es nicht nur ums Aussehen. Der Abstand zwischen den Stäben hat einen Grenzwert, und der gilt für jede Lücke — auch für die am Hauptpfosten. Deshalb reicht es nicht, an einem Pfosten anzufangen und mit festem Abstand weiterzumachen. Du musst ausrechnen, wie viele Stäbe das Feld braucht, und die Lücken dann gleichmäßig verteilen.

Was die Bauordnung sagt

In Deutschland gibt es dafür keine bundesweit einheitliche Zahl — Geländer (in der Bauordnung „Umwehrungen“) regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung. Ein Beispiel ist Baden-Württemberg: Nach § 16 Abs. 8 LBO dürfen Öffnungen in Umwehrungen bei Flächen, auf denen in der Regel mit Kindern bis zu sechs Jahren zu rechnen ist, bei senkrechten Stäben nicht breiter als 12 cm sein. Bei waagerechten Elementen sind es bis 0,6 m Höhe nur 2 cm, darüber 12 cm. Diese Sätze gelten dort aber nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 und nicht innerhalb von Wohnungen.

Andere Länder formulieren es anders. Die Bayerische Bauordnung (Art. 36) verlangt zum Beispiel nur, dass Umwehrungen dort, wo üblicherweise mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, das Über- und Durchklettern erschweren — ohne feste Zahl und ebenfalls mit Ausnahme für Gebäudeklassen 1 und 2 und Wohnungen. Für Treppen gibt es zusätzlich die DIN 18065. Welche Regel für dein Haus gilt, steht in deiner Landesbauordnung und im Bauantrag; im Zweifel frag beim Bauamt oder beim Planer nach. Auch wenn dein Einfamilienhaus ausgenommen ist: Wenn kleine Kinder im Haus sind, sind 12 cm ein vernünftiges Maximum.

Beispiel: Feld 1.500 mm, Stab 40 mm

Die lichte Breite zwischen den Hauptpfosten beträgt 1.500 mm, die Füllstäbe sind 40 × 40 mm. Im Rechner wählst du „Abstand darf nicht größer sein als“ und an den Enden „Gleicher Abstand wie zwischen den Elementen“ — so hält auch die Lücke am Pfosten den Grenzwert ein.

GrenzwertStäbe im FeldTatsächlicher AbstandAchsmaß
120 mm (12 cm)9114 mm154 mm
80 mm (strengere Vorgabe)1278,5 mm118,5 mm

Bei 120 mm brauchst du 9 Stäbe mit 114 mm Abstand. Acht Stäbe würden Lücken über 120 mm ergeben, deshalb setzt der Rechner einen neunten. Verlangen Planer oder Hersteller einen strengeren Wert, etwa 80 mm, sind 3 Stäbe mehr nötig.

Warum nicht am Pfosten mit 120 mm anfangen

Es klingt logisch: Abstand genau 120 mm und weiter. Mit genau 120 mm Abstand passen aber 8 Stäbe ins Feld, und der Rest wird auf die Enden verteilt — an jedem Pfosten bleiben 170 mm. Das liegt über dem Grenzwert. Rechne beim Geländer deshalb immer mit maximalem Abstand und demselben Abstand an den Enden.

Positionen zum Anzeichnen (Grenzwert 120 mm)

  1. 1Der erste Stab beginnt 114 mm vom Hauptpfosten.
  2. 2Jeder weitere beginnt 154 mm weiter: 268, 422, 576, 730 mm …
  3. 3Der fünfte Stab sitzt in der Mitte des Felds — seine Mitte liegt bei 750 mm.
  4. 4Der neunte Stab beginnt bei 1.346 mm, und am zweiten Pfosten bleiben wieder 114 mm.
AbständeGeländerstäbe im Rechner verteilen

Worauf du achten solltest

  • Miss den Abstand als lichtes Maß zwischen den Stäben, nicht von Achse zu Achse. Das Achsmaß ist immer um eine Stabbreite größer.
  • Am Treppengeländer ist das Feld schräg. Gib die waagerechte lichte Breite und die waagerechte Stabbreite ein — entscheidend ist aber die Lücke rechtwinklig zu den Stäben, die prüfst du nach dem Einbau.
  • Wird das Geländer geschweißt oder auf Maß gefertigt, stimm Stabmaße und Abstände immer mit dem Hersteller und mit der Planung ab.
  • Der Rechner prüft weder die Festigkeit des Geländers noch die Befestigung. Ein Geländer muss waagerechte und senkrechte Lasten sicher aufnehmen — das ist Sache von Planer und Statiker.

Die Angaben zu Baden-Württemberg stammen aus § 16 Abs. 8 LBO BW, die zu Bayern aus Art. 36 BayBO. Bauordnungen werden geändert und unterscheiden sich von Land zu Land — prüf vor dem Bau die aktuelle Fassung deiner Landesbauordnung und die Vorgaben in deiner Baugenehmigung; im Zweifel entscheidet das Bauamt.