MwSt.-Sätze – Japan
| Satz | Art |
|---|---|
| 10 % | Regelsatz |
| 8 % | ermäßigt |
Für welche Waren und Leistungen die ermäßigten Sätze gelten, regelt das Mehrwertsteuerrecht des jeweiligen Landes – siehe Quelle unten.
Rechenbeispiele bei 10 %
| Netto | MwSt. | Brutto |
|---|---|---|
| 100,00 JPY | 10,00 JPY | 110,00 JPY |
| 1.000,00 JPY | 100,00 JPY | 1.100,00 JPY |
| 90,91 JPY | 9,09 JPY | 100,00 JPY |
So schlägst du die MwSt. auf
Nettopreis × 1,1 = Bruttopreis. Zum Beispiel 100 JPY × 1,1 = 110,00 JPY.
So rechnest du die MwSt. heraus
Bruttopreis ÷ 1,1 = Nettopreis. Die im Preis enthaltene MwSt. = Bruttopreis × 10 ÷ 110. Das ist nicht der Preis minus 10 %.
Fragen
- Wie hoch ist die MwSt. – Japan?
- Der Regelsatz (消費税) beträgt 10 %, ermäßigte Sätze 8 %. Stand: 21.10.2026.
- Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttopreis heraus – Japan?
- Teile den Preis durch 1,1, dann erhältst du den Nettopreis. Die MwSt. selbst ist Preis × 10 ÷ 110.
- Woher stammen die Steuersätze?
- Aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Europäischen Kommission oder von der nationalen Steuerbehörde (Link unten), geprüft am 21.10.2026. Steuersätze ändern sich – prüfe sie vor der Rechnungsstellung bei der Steuerbehörde.
Quelle: www.nta.go.jp · Formeln und Sätze geprüft: 21.10.2026